Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Abmahnung
Im Falle von Domainstreitigkeiten oder wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen, bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehenden Kontaktaufnahme mit uns, wird im Sinne der Schadenminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Verbot der Archivierung
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AGB
M.R-Team Gebäudereinigung – Einzelunternehmen
vertreten durch den Geschäftsführer:
Martinov Radev
Im Folgenden wird der Auftragnehmer als "M.R-Team"
und der Auftraggeber als "Auftraggeber" bezeichnet.
1. Allgemeines
1. Alle Lieferungen, Dienstleistungen, Werkleistungen und sonstigen vertraglichen Leistungen von M.R-Team erfolgen ausschließlich zu diesen AGB.2. Mit Abschluss des Vertrages bzw. der Aufgabe von Bestellungen erklärt der Auftraggeber ausdrücklich sein Einverständnis mit diesen Bedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn M.R-Team diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
4. Mündliche Nebenabreden oder Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch M.R-Team.
5. Angebote von M.R-Team sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart. Der Vertrag kommt in der vereinbarten Schriftform oder durch schlüssiges Handeln zustande.
2. Vertragsdauer und Kündigung
1. Die Verträge zur Gebäudereinigung werden zunächst für eine unbestimmte Zeit, jedoch mindestens für ein Jahr, geschlossen.2. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres und bedarf der Schriftform.
3. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern im Individualvertrag nicht abweichende Regelungen getroffen wurden.
4. Verträge, die auf Zuruf zustande kommen, werden verbindlich, sobald dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.
3. Objekteinweisung
1. Vor Beginn der Reinigungsarbeiten hat der Auftraggeber M.R-Team fachgerecht in das zu reinigende Objekt einzuweisen, insbesondere auf etwaige Gefahrenquellen hinzuweisen.2. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Schlüssel (mindestens in dreifacher Ausführung) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Beschädigungen haftet M.R-Team im Rahmen der in Ziffer 10 vereinbarten Haftungsbeschränkung.
3. Erfolgt die Einweisung nicht oder unvollständig, so ist M.R-Team im Falle daraus resultierender Fehlleistungen und Schäden nicht schadensersatzpflichtig.
4. M.R-Team ist berechtigt, innerhalb des betreuten Objekts ein Firmenschild anzubringen, aus dem ersichtlich ist, dass das Objekt von M.R-Team gereinigt wird sowie die Kontaktdaten des Unternehmens. Die hierfür entstehenden Kosten trägt M.R-Team.
4. Leistungen von M.R-Team
1. M.R-Team erbringt die im Leistungsverzeichnis, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Dienstleistungen fachgerecht und sachgerecht.2. Die Leistungen werden ausschließlich durch qualifiziertes Personal erbracht, das in einem Arbeits- oder sonstigen Rechtsverhältnis zu M.R-Team steht.
3. Zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen ist der Einsatz geeigneter Subunternehmer zulässig. Die Einsatz- und Weisungsbefugnis verbleibt bei M.R-Team.
4. Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang sind zulässig, sofern der vereinbarte Standard und Umfang der Dienstleistung eingehalten wird.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unmittelbar nach Ausführung zu besichtigen und deren ordnungsgemäße Durchführung schriftlich zu bestätigen. Unterbleibt die Abnahme ohne berechtigte Mängelrüge, gelten die Leistungen als vertragsgerecht erbracht.
5. Umfang und Durchführung der Leistungen
1. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung.2. Zusätzliche Arbeiten, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und auf Grundlage eines gesonderten Kostenvoranschlags durchgeführt.
3. Turnusmäßige wöchentliche Reinigungsarbeiten erfolgen während der üblichen Arbeitszeiten an Werktagen.
4. Fällt ein vereinbarter Reinigungstermin auf einen gesetzlichen Feiertag, entfällt der Anspruch auf diese Leistung, ohne dass ein Minderungsanspruch des Auftraggebers besteht. Bei Vereinbarungen mit zwei Reinigungsterminen pro Woche besteht bei Wegfall eines Termins aufgrund eines Feiertages keine Verpflichtung zum Ausgleich durch Verstärkung des verbleibenden Termins.
6. Reinigungsmittel und Geräte
1. M.R-Team stellt alle für die Durchführung der Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte sowie Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge und in angemessener Qualität zur Verfügung.2. Es werden ausschließlich hochwertige und geeignete Reinigungsmittel verwendet. Ätzende oder säurehaltige Mittel sind – mit Ausnahme spezieller Anwendungen in Toiletten – nicht zulässig.
3. Der Auftraggeber stellt unentgeltlich sämtliche für die Reinigungsarbeiten notwendigen Betriebsmittel bereit, wie Wasser, Strom, Papier, Müllbehälter, Handtücher, Toilettenpapier sowie einen verschließbaren Raum zur Aufbewahrung von Materialien und Geräten. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.
7. Leistungen des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat M.R-Team je Wirtschaftseinheit kostenfrei den erforderlichen Zugang zu warmem Wasser, Strom und einen ganzjährig zugänglichen Wasseranschluss (inklusive geeigneter Anschlusseinrichtungen) bereitzustellen.2. Bei Großanlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, zusätzlich einen geeigneten, verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen sowie einen Aufenthaltsraum für das Personal von M.R-Team zur Verfügung zu stellen.
8. Reklamationen
1. M.R-Team verpflichtet sich, die Reinigungsarbeiten so auszuführen, dass Störungen und Belästigungen auf ein Minimum reduziert und gesetzliche Ruhezeiten eingehalten werden.2. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Reinigungsarbeiten, schriftlich (z. B. per Einschreiben) an M.R-Team zu richten.
3. Fernmündliche oder mündliche Reklamationen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch M.R-Team, um berücksichtigt zu werden.
4. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gelten die erbrachten Leistungen als vertragsgerecht abgenommen.
9. Vergütung
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarte Vergütung – sei es monatlich oder auf Stundenbasis – fristgerecht und ohne Abzug auf das von M.R-Team benannte Konto zu überweisen.2. Bei stundenbasierten Leistungen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
3. Der Auftraggeber ist lediglich zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
4. Für Reinigungsarbeiten an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. wird ein Zuschlag von 200 % des üblichen Entgelts berechnet. Weitere Zuschläge richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5. Bei Zahlungsverzug ist M.R-Team berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen.
6. Kommt der Auftraggeber in Verzug (Zahlungs- oder Abnahmeverzug), bleiben die Reinigungspflichten von M.R-Team sowie deren Haftung (gemäß Ziffer 10) vorübergehend ausgesetzt, ohne dass der Auftraggeber von seiner Zahlungspflicht befreit wird.
7. Bei Abnahmeverzug kann M.R-Team Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als pauschaler Schadenersatz werden 30 % des vereinbarten Stundensatzes für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde berechnet, sofern nicht nachgewiesen wird, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Handelt der Auftraggeber im Namen Dritter (z. B. Eigentümergemeinschaften), so haftet er persönlich für alle Zahlungsverpflichtungen, sofern die Drittdaten nicht vollständig und nachvollziehbar im Vertrag benannt wurden.
10. Haftung und Haftungsbegrenzung
1. M.R-Team haftet für Schäden, die infolge der ordnungsgemäßen Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen schuldhaft (vorsätzlich oder grob fahrlässig) verursacht werden.2. Für Geschäftskunden (Kaufleute) haftet M.R-Team bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen verursacht werden, gilt das Gleiche.
3. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am Objekt, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Streiks, Aussperrungen oder höhere Gewalt entstehen, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die infolge strafbarer Handlungen von Mitarbeitern verursacht werden.
4. Die Haftung für im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist – soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen – jeweils auf insgesamt 3.000.000 EUR je Schadensfall begrenzt.
5. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere für mittelbare oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
6. Der Auftraggeber hat etwaige Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
11. Abwerbung
1. Die Abwerbung oder der Versuch der Abwerbung von Mitarbeitern von M.R-Team durch den Auftraggeber stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar.2. Abwerbung umfasst jede Handlung, die darauf abzielt, das Personal von M.R-Team zur Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses zu bewegen, um diese anschließend im eigenen Interesse einzusetzen.
3. Im Falle einer erfolgten oder versuchten Abwerbung ist M.R-Team berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle einer Abwerbung Schadenersatz in Höhe eines Bruttogehalts für sechs Monate des abgeworbenen Mitarbeiters an M.R-Team zu leisten – auch dann, wenn der betreffende Mitarbeiter nicht beim Auftraggeber tätig wird, aber infolge der Abwerbungsmaßnahmen kündigt.
12. Unterbrechung der Reinigung
1. Im Fall von Krieg, Streik, Unruhen oder sonstigen Ereignissen höherer Gewalt, die die Durchführung der Reinigungsarbeiten unmöglich machen, ist M.R-Team berechtigt, den Reinigungsdienst vorübergehend zu unterbrechen oder anzupassen.2. Unabhängig von der Unterbrechung erfolgt die Rechnungslegung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
13. Rechtsnachfolge
1. Im Todesfall des Auftraggebers tritt dessen Rechtsnachfolger in den bestehenden Vertrag ein, sofern der Vertragsgegenstand nicht ausschließlich auf die persönlichen Belange des ursprünglichen Auftraggebers ausgerichtet war.2. Rechtsnachfolgende Ereignisse, Umstrukturierungen oder Änderungen innerhalb von M.R-Team berühren den bestehenden Vertrag nicht.
14. Lohn- und Preisgleitklausel
1. Steigen die Lohnkosten oder Lohnnebenkosten, so erhöht sich der Reinigungspreis im gleichen prozentualen Umfang zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.2. Bei Laufzeitverträgen erfolgt eine jährliche Preisanpassung um aktuell 3 %, sofern nicht anders vertraglich vereinbart.
15. Datenschutz
1. M.R-Team verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vertraulich zu behandeln.2. Eine Weitergabe der Daten an verbundene Unternehmen der BAUER GRUPPE erfolgt nur im Rahmen der zur Vertragserfüllung notwendigen Datenverarbeitung.
16. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
3. Soweit in Individualvereinbarungen abweichende Regelungen getroffen wurden, haben diese Vorrang vor den vorliegenden AGB.
4. Es gilt ergänzend das jeweils einschlägige gesetzliche Recht, insbesondere die Vorschriften des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts.
17. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand München vereinbart.2. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von M.R-Team in München.
*Stand: 25.02.2025*